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SEO-Tutorial

Google Reconsideration Request

Wenn Ihre Webseite aus dem Index von Google entfernt
wurde oder Sie eine Nachricht in den Webmaster-Tools
über eine „Abstrafung“ erhalten haben, haben Sie die
Möglichkeit, einen so genannten Reconsideration
Request bei Google einzureichen. Bevor Sie diesen Antrag
stellen, sollten Sie den Grund für die Entfernung bzw.
Abstrafung Ihrer Webseite bestmöglich beseitigt haben.
Da Ihre Webseite im Zuge des Requests tatsächlich auch manuell
von Google geprüft wird, sollten Sie sich wirklich sicher
sein, dass diese bei der Einreichung des Antrags in jedem
Punkt wieder den Richtlinien von Google entspricht.

Der Eintrag selbst sollte in jedem Fall über das
entsprechende Formular erfolgen. Einen Link dazu finden
Sie im Kapitel „Google Support u. Kontakt“. Es macht keinen
Sinn, den Eintrag an eine andere, nicht dafür vorgesehene
Adresse zu versenden, da sämtliche Betreiber bekannter
Suchmaschinen täglich tausende E-Mails mit den unterschiedlichsten
Anliegen erhalten und diese längst nicht mehr alle persönlich
beantworten können.

In den ihrem Request beigefügten Text sollten Sie kurz
erläutern, dass Sie die möglichen Ursachen für die Abstrafung
durch Google beseitigt haben und Ihre Seite nun wieder vollständig
den Richtlinien entspricht. Versuchen Sie, freundlich zu wirken
und deuten Sie gegebenenfalls auch an, dass Sie aus Ihren Fehlern
gelernt haben und nicht noch einmal versuchen werden, die Richtlinien
von Google zu umgehen. Es ist besser, wenn Sie ehrlich bleiben. Einfach
zu schreiben, Sie wären selbst nicht Schuld an der Ursache für die
Abstrafung oder anderweitige Geschichten zu erfinden, ist nicht ratsam.

In der Regel dauert es leider eine Weile, bis Ihr
Antrag auf manuelle Überprüfung überhaupt bearbeitet
wird. Haben Sie, auch wenn es schwerfällt, etwas Geduld.
Eine wiederholtes Einreichen oder Nachfragen sollten Sie
vermeiden. Bis Ihre Webseite wieder von einer Abstrafung befreit
wird, können leicht einige Wochen vergehen. Wenn es soweit ist,
erhalten Sie eine entsprechende Nachricht in den Google
Webmaster-Tools.

Andere Möglichkeiten der Beseitigung einer Strafe seitens
Google gibt es nicht. Es macht beispielsweise kaum einen Sinn,
eine Webseite einfach unter einer anderen Domain, einem anderen
Server oder einer anderen IP-Adresse zu veröffentlichen. Google
wird früher oder später feststellen, dass es sich um die gleiche
Webseite handelt und auch diese dann entsprechend wieder abstrafen…

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